Förderungen & Formulare
Förderungsübersicht für Private
Wählen Sie den für Sie interessanten Förderschwerpunkt aus:
- Vor-Ort-Energieberatung
- Wohnhaussanierung:
- Wohnhaussanierung für Bestandsgebäude
- Neubau:
- Wohnbauförderung für Neubauten
- Ökologische Beurteilung von Gebäuden
- Energieförderung:
- Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme
- Energieförderung durch Gemeinden
- Ökostromförderung
- Ermitteln Sie Ihre perönliche Gewinnkurve!
UMSTIEGSRECHNER für den Brennstoffwechsel von Öl auf PELLETS
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Der Umstieg von Öl auf Biomasse ist derzeit eine der besten und attraktivsten Anlageformen. Mit dem UMSTIEGSRECHNER können Sie Ihre persönliche Gewinnkurve ermitteln.
Mit dem Umstieg auf Erneuerbare Energieträger sparen sie einerseits Geld und haben jeden Tag ein gutes Gefühl, weil Sie durch Ihre neue Heizungsanlage einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Klima- und Umweltsituation leisten!
In Kombination mit einer Solaranlage nutzen Sie die Energie und Kraft der Natur am besten für sich und die Umwelt.
Schön dass auch Sie dabei sind! Willkommen im Club!
Wohnbauförderung
Seit über 50 Jahren unterstützt die Wohnbauförderung die Errichtung und die Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Heimen. In dieser Zeit wurden allein in Kärnten die Errichtung von rund 120.000 Wohneinheiten und die Sanierung von mehr als 60.000 Gebäuden gefördert.
Heute werden über 80 % der Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau und 60 % der Einfamilienhäuser mit Hilfe von Förderungsmitteln errichtet. Die Wohnbauförderung ist einer der größten "Brocken" im Landesbudget. Rund € 139 Mio. an Wohnbauförderungsmitteln flossen 2004 direkt in Neubau und Sanierung und bewirkten Investitionen von € 400,51 Mio., die unmittelbar in die Kärntner Wirtschaft geflossen sind. Rund € 15,0 Mio. wurden als Unterstützungen für Wohnbeihilfen und rund € 500.000 für Eigenmittelersatzdarlehen geleistet.
Die Wohnbauförderung reagiert mit ihrem Schwerpunkt der ökologischen Neubauförderung auf die Herausforderungen der Zeit.
Je geringer der Energiebedarf für die Beheizung eines Gebäudes und je ökologischer die Bereitstellung der dann noch erforderlichen Energie, desto höher ist auch die Förderung.
Besser gebaut heißt zusätzlich:
- mehr Behaglichkeit
- mehr Wohnkomfort und
- geringere Betriebskosten!
Es gibt keinen Grund auf diese Vorteile zu verzichten. Also packen wir's an und bauen wir energie:effizient. Das Land Kärnten unterstützt uns dabei!
FORMULARE - Wohnbauförderung NEUBAU
- Förderansuchen
- Persönliche Verhältnisse - erste Wohnung
- Persönliche Verhältnisse - zweite Wohnung
- Energieberatungsprotokoll
Zur FORMULARSAMMLUNG - Abt. 4 Wohnbauförderung
Ökologische Beurteilung von Gebäuden
Damit das Bewusstsein dafür, dass auch Energie und sonstige Ressourcen "verbraucht" werden um Baustoffe zu erzeugen und bis zur Baustelle zu bringen die dann dort zu einen Gebäude "zusammengefügt" werden, wird bei der Berechnung der Wohnbauförderungshöhe auch die ökologische Qualität der Gebäude (Baustoffe) bewertet. Diese wird durch den OI3-Index ausgedrückt. Die entsprechenden Kenndaten der Baustoffe, aber auch alle Informationen zur Wohnbauförderung und vieles mehr sind in der
zusammengefasst!
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Wohnhaussanierung
Kärnten hat einen Gebäudebestand von ca. 162.000 Gebäuden, welche z.T. aufgrund ihres Baujahres einen sehr schlechten energetischen Standard aufweisen.
Dementsprechend wird für die Beheizung der Gebäude ein Äquivalent von rd. 670 Mio. Liter Heizöl pro Jahr verbraucht. Durch entsprechende thermische Gebäudesanierungen können mittelfristig mehr als 230 Mio. Liter Heizöl pro Jahr eingespart werden. Diese Einsparung an Heizöl würde zu einer jährlichen Kostenreduktion von ca. € 200 Mio. führen und der Umwelt ca. 630.000 t-CO2 pro Jahr ersparen. Das ist in etwa die Größenordnung des "Kärntner Kyoto Zieles".
Die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen dürfen nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen wird, dass eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde. Im Rahmen der Energieberatung ist eine Beratung über bautechnische Aspekte sowie über die Heizungs- und Gebäudetechnik des Wohnobjektes von einem dazu Befugten mit den von der Landesregierung dafür aufgelegten Formblätter durchzuführen und in elektronischer Form in die online Datenbank ZEUS - Kärnten (www.ktn.energieausweise.net) zu übermitteln.
Die Sanierungsförderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses zu den Kosten des Energieausweises und der Energieberatung vor Ort bis zu max. € 350,--.
FORMULARE - Wohnbauförderung SANIERUNG
- Förderansuchen
- Energieberatungsprotokoll
- Hinweise und Erläuterungen
- Beantragte Sanierungsmaßnahmen - Wohnhaussanierung
- Wohnbaufibel 2010
Zur FORMULARSAMMLUNG - Abt. 4 Wohnbauförderung
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Förderung für "Erneuerbare Wärme"
Zielsetzung der Förderung gemäß dieser Richtlinie ist es, marktkonforme Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energieträger durch
- thermische Solaranlagen,
- Holzheizungen,
- Wärmepumpen für die Raumheizung und
- Anschluss an (Biomasse-)Nahwärmeanlagen
zu schaffen. Weiters soll auch der energieeffiziente Einsatz der geförderten Heizungsanlagen sichergestellt werden, um die höchstmögliche Reduktion des Einsatzes konventioneller Energieträger (Öl, Gas, Kohle und Strom) und damit der energiebedingten Emissionen bei der Wärmeversorgung zu erreichen.
Förderungen aus dem Titel der "Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme" des Amtes der Kärntner Landesregierung der Abteilung 15, UA Energiewirtschaft sind nicht rückzahlbare Zuschüsse und werden unabhängig vom Einkommen ausgezahlt!
Die Details entnehmen Sie direkt von der "website" der Förderstelle
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Ökostromförderung
Um den Anteil erneuerbarer Energie in der Stromerzeugung zu erhöhen, hat "der Bund" am 02.02.2010 die neue Ökostromverordnung 2010 erlassen.
In dieser werden die Preise für die Abnahme elektrischer Energie von Ökostromanlagen aufgrund von Verträgen festgesetzt, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle (www.oem-ag.at) bis Ende des Jahres 2010 verpflichtet ist.
- Ökostromverordnung 2010
- Ökostromgesetz - Novelle 2009
- Richtlinie "Förderung von Photovoltaik-Anlagen 2010"
- Häufig gestellte Fragen "PV-Förderaktion 2010"
- Vergleich zu der PV-Förderaktion 2009
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Energieförderung durch Gemeinden
Auch viele Kärntner Gemeinden bieten ihren Bürgern Förderungen für die Umsetzung von verschiedenen umwelt- und energierelevanten Maßnahmen an!
Im folgenden finden Sie einen Überblick (aufgelistet nach Bezirken) über die uns bekannten Fördermöglichkeiten in Gemeinden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die Liste wird kontinuierlich aktualisiert).
Bezirk Feldkirchen
Bezirk Hermagor
Bezirk Klagenfurt Land
Bezirk St. Veit
Bezirk Spittal/Drau
Bezirk Villach Land
Bezirk Völkermarkt
Bezirk Wolfsberg
auf der website der Abteilung Energiewirtschaft des Amtes der Kärntner Landesregierung.
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Trennungsprämie für Kühl und Gefriergeräte
Mit der Trennungsprämie fördert das UFH den Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen besonders energiesparende A++ Geräte.
Vom 1. September bis 15. November 2010 (Rechnungsdatum) erhalten Sie für den Kauf eines neuen Modells der höchsten Energieeffizienzklasse bei gleichzeitiger Rückgabe eines Altgerätes (Händler oder Sammelstelle) eine einmalige Prämie von 50 oder 100 Euro..
So kommen Sie zu Ihrer Trennungsprämie:
- Kaufen Sie von 1. September bis 15. November 2010 ein A++ Kühl- oder Gefriergerät bei einem Fachhändler. Als Nachweis gilt das Rechnungsdatum.
- Entsorgen Sie Ihr altes Gerät – entweder bei einer Sammelstelle oder bei Ihrem Fachhändler.
- Holen Sie sich ein Antragsformular auf www.trennungspraemie.at. Sie können wählen zwischen dem Formular zum Ausdrucken und händischen Ausfüllen sowie einem Formular zum Online-Versand, falls Ihnen eine eingescannte Rechnung zur Verfügung steht.
- Abschließend senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie der Rechnung
* per Post an UFH, Postfach 104, 2460 Bruck an der Leitha oder
* per E-Mail an trennungspraemie@ufh.at oder
* per Fax an 01/2533 033 4011.
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen, sondern ausschließlich eine Kopie der Rechnung!
Haben Sie noch ein „Kühlschrankpickerl“ auf Ihrem alten Kühlschrank gefunden? Sie können das Pickerlgeld zurückbekommen! Alle Infos dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen zu energieeffizienten Kühl- und Gefriergeräten sowie anderen Haushaltsgeräten finden Sie unter www.topprodukte.at.
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1. Stock
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 / 536 30882
Fax: 050 / 536 30888
energiebewusst(a)ktn.gv.at
www.energiebewusst.at
DVR. Nr.: 0003387



