Die neue OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe Oktober 2011)
Am 1. Oktober 2012 ist in Kärnten das neue Landesgesetzblatt mit der 97. Verordnung der Landesregierung, vom 25. September 2012, Zahl: 07-AL-GVB-45/16-2012 - mit welcher die bautechnischen Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (Kärntner Bautechnikverordnung - K-BTV) - in Kraft getreten.
Somit ist ab sofort die neue OIB Richtlinie 6 (Ausgabe Oktober 2011) gültig und Energieausweise für Projekte, die nach dem 1. Oktober 2012 eingereicht werden (Baueinreichung, Wohnbauförderung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, ...), sind auf Grundlage der neuen OIB Richtlinie auszustellen.
Die neuen OIB-Dokumente finden Sie im Downloadbereich.
Checklisten für BerechnerInnen
Bevor ein Energieausweis ausgestellt wird, sollte er immer auf seine Richtigkeit überprüft werden. Mit den dafür entwickelten Checklisten für Neubau- und Sanierungsplanungen können die wichtigsten Eingabedaten - welche im technischen Anhang auszuweisen sind -auf Fehler überprüft werden. Zu den einzelnen Checkpunkten sind auch Hinweise zur Durchführung angeführt.
Checkliste für Sanierungsplanung
Wohnrechtsnovelle 2009
Die Wohnrechtsnovelle 2009 wurde in der Sitzung des Nationalrats am 11. März 2009 einstimmig verabschiedet. Sie ist in ihren wesentlichen Teilen am 1. April in Kraft getreten. Darin verÂankert ist nun auch eine Klarstellung betreffend die Kostentragung für den Energieausweis in den Wohnrechtsmaterien. Die diesbezüglichen FestlegunÂgen sind nachfolgend zusammengefasst:
Sinnvoll ist jedenfalls das Einholen mehrerer Angebote für die Erstellung von Energieausweisen (worauf die Mieter bzw. Eigentümer den Hausverwalter auch aufmerksam machen sollten), da die Erfahrung zeigt, dass die Kosten stark unterschiedlich sind.
Detaillerte Informationen können hier nachgelesen werden.
Quelle: Verein für Konsumenteninformation
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