Kostenübersicht
Für Förderungen des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wohnbauförderung) ist gemäß Wohnbauförderungsgesetz eine „unabhängige und produktneutrale Energieberatung“ verpflichtend vorgeschrieben. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Energieberatung aufgenommen wurde.
Wir informieren Sie aber auch in allen anderen Fällen gerne darüber, wie Sie ohne wesentliche Mehrkosten Energie und somit auch Geld sparen können. In den meisten Fällen ist durch eine Optimierung der Bauweise auch eine höhere Wohnbauförderung erzielbar.
Koschutastrasse 4
1. Stock
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 / 536 30882
Fax: 050 / 536 30888
energiebewusst(a)ktn.gv.at
www.energiebewusst.at
DVR. Nr.: 0003387

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